Auch Mädchen dürfen jetzt auf Adler schießen – Löninger Schützen billigen neue Satzung
Löningen. Mit der im Regelwerk des Vereins festgelegten dreiviertel Mehrheit haben die Mitglieder des Löninger Schützenvereins von 1597 eine neue Satzung des Vereins verabschiedet. Auf einer außerordentlichen Generalversammlung am Wochenende im Centralhof mit 57 anwesenden Mitgliedern votierten in einer geheimen Abstimmung 48 für die Annahme, acht stimmten mit nein und ein Mitglied enthielt sich. 43 Stimmen mussten für die Annahme erreicht werden.
In einer lebhaften, aber sachlichen Debatte bestand nach jedem der von Präsident Franz-Josef Hölzen verlesenen und auf einer Leinwand sichtbaren Fassung Gelegenheit zur Diskussion und zu Änderungsvorschlägen. Die wenigen Vorstöße fanden keine Mehrheiten in den Probeabstimmungen zu jedem Paragraphen. Die von der fünfköpfigen Satzungskommission mit Matthias Hölzen, Lars Pophanken, Florian Dettmar und Werner Rosemeyer erarbeitete und in allen Gremien vorgestellte und beratenen Entwurf wurde gebilligt.
Neben sprachlichen und praktischen Anpassungen und der Aufnahme eines Paragraphen zur Datenschutzgrundverordnung haben die Mitglieder als eine der öffentlichkeitswirksamsten Änderungen den Weg frei gemacht für die Teilnahme der Mädchen am Wettbewerb des Löninger Nachwuchses und die Königs- beziehungsweise jetzt auch Kinderköniginnenwürde. Dazu heißt es in der neuen Satzung: „Am Kinderkönigsschießen dürfen Jungen und auch Mädchen teilnehmen, die im gleichen Jahr acht Jahre alt werden“.
Auslöser der Änderungs-Debatte war vor über zwei Jahren der Paragraph 11 gewesen, in dem festgelegt war, dass nur der siebenköpfige geschäftsführende Vorstand Vorschläge für die Wahl des Obersten, Hauptmann und den Funktionsträgern im Offizierskorps wie den Adjutanten machen darf, über die dann in der Offiziersversammlung abgestimmt wird.
Dagegen hatte sich eine breite Front unter den Offizieren gebildet, die dazu führte, dass der Vorstand bei den Wahlen für einen neuen Oberst und einen neuen Hauptmann bereits auf sein Vorschlagsrecht verzichtete und für beide Aufgaben jeweils mehrere Kandidaten antreten konnten. In der neuen Satzung heißt es dazu: „Das Vorschlagsrecht für die Wahl zum Oberst, Hauptmann und den Funktionsträgern haben der Vorstand und die Offiziere, bei allen übrigen Offizieren der Oberst und/oder der Präsident“. Für einen geordneten Meinungs-Bildungsprozess ist auf Vorschlag des Vorstands festgelegt worden, dass eine Kandidatur für eine der wichtigen Aufgaben im Offizierskorps vier Wochen vor der Wahl beim Oberst schriftlich bekanntgegeben werden muss.
Geändert wurde im §12 Schützenfest das der letzte Königsschuss 20 Jahre zurückliegen muss um erneut beim Schießen auf die Königswürde auf den Adler teilnehmen zu dürfen.
Von Willi Siemer